Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Behandlungspflege: nach Anordnung des Arztes
Urlaub, Termine, Krankheit?
Wir springen ein, wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bieten wir Einzelbetreuung zu Hause und Gruppenbetreuung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI an.
Dafür ist bei entsprechender Anerkennung durch die Pflegeversicherung das sog. „Betreuungsgeld“ abrufbar. Dadurch verringert sich das Pflegegeld nicht. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich steht jedem ambulant versorgten Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu.
Ziel der Betreuung ist Förderung der Alltagskompetenz durch Wiederbelebung verlorener Fähigkeiten, Aktivierung z. B. durch kreative Gestaltung, Gedächtnistraining, Bewegungsübungen / Gymnastik, Sinnesübungen / Duftempfindungen, Singen / Musik / Klangerlebnisse, Gesellschaftsspiele und Selbstbeschäftigung.
Sekundärziel des Betreuungsangebotes ist die Entlastung pflegender Angehöriger.
Hauswirtschaft und Betreuung
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben.
Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Haben Sie einen Pflegegrad und werden von einem Angehörigen versorgt, benötigen Sie von Pflegegrad 2-3 halbjährlich eine Pflegeberatung, für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich. Wir besuchen Sie in Ihrem Zuhause und beraten Sie zu allen Themen rund um die Pflege, Hilfsmittel und Betreuung. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Zusammenarbeit
Wir arbeiten mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen und kümmern uns auf Ihren Wunsch um die benötigten Verordnungen, Rezepte und Hifsmittel.
Zudem vermitteln wir auf Wunsch