Ambulanter Pflegedienst

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Grundpflege

Unsere Leistungen für Sie

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

Körperpflege

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mundpflege
  • Kämmen und Rasieren
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Versorgung bei Inkontinenz

Ernährung

  • mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Mobilität

  • Aufstehen- und Zubettgehen/Mobilisation
  • Betten und Lagern
  • Unterstützung beim Gehen und Stehen

 

Behandlungspflege

Medizinische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege

Behandlungspflege: nach Anordnung des Arztes

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Kompressionsstrümpfe (an- und ausziehen)
  • Kompressionsverbände (an- und ablegen)
  • Verbandswechsel
  • Stomaversorgung
  • Vitalwertkontrolle (Blutzuckermessung, Blutdruckmessung)
  • Verbandwechsel
  • Einreibung
  • Infusionsgabe
  • Portversorgung
  • PEG-Versorgung

 

Verhinderungspflege

Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Pflegeperson

Urlaub, Termine, Krankheit?

Wir springen ein, wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wir betreuen Sie in Ihrem häuslichen Umfeld

Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bieten wir Einzelbetreuung zu Hause und Gruppenbetreuung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI an.
Dafür ist bei entsprechender Anerkennung durch die Pflegeversicherung das sog. „Betreuungsgeld“ abrufbar. Dadurch verringert sich das Pflegegeld nicht. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich steht jedem ambulant versorgten Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu.

Ziel der Betreuung ist Förderung der Alltagskompetenz durch Wiederbelebung verlorener Fähigkeiten, Aktivierung z. B. durch kreative Gestaltung, Gedächtnistraining, Bewegungsübungen / Gymnastik, Sinnesübungen / Duftempfindungen, Singen / Musik / Klangerlebnisse, Gesellschaftsspiele und Selbstbeschäftigung.
Sekundärziel des Betreuungsangebotes ist die Entlastung pflegender Angehöriger.

Hauswirtschaft und Betreuung

  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Spaziergänge
  • Beschäftigung/Spiele
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wechsel der Kleidung & Wäsche
  • Handreichungen im Haushalt

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben.

 

Beratung und Service

Unsere Angebote

 

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Haben Sie einen Pflegegrad und werden von einem Angehörigen versorgt, benötigen Sie von Pflegegrad 2-3 halbjährlich eine Pflegeberatung, für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich. Wir besuchen Sie in Ihrem Zuhause und beraten Sie zu allen Themen rund um die Pflege, Hilfsmittel und Betreuung. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegekasse.

 

Zusammenarbeit

Wir arbeiten mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen und kümmern uns auf Ihren Wunsch um die benötigten Verordnungen, Rezepte und Hifsmittel.

Zudem vermitteln wir auf Wunsch

  • Hausnotruf-Geräte
  • Mobilen Mittagstisch
  • Fußpflege
  • Friseur
  • Physiotherapie

Sprechen Sie uns gerne an!

 

 

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